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In diesem Artikel werden die Pressemeldungen rund um die Osterfeuer 2024 des Kreisfeuerwehrverband Segeberg und des Landesfeuerwehrverbands Schleswig-Holstein zusammengefasst.
Das Osterfest findet in diesem Jahr im Zeitraum vom 29.03. (Karfreitag) bis 01.04.2024 (Ostermontag) statt. Vielerorts werden dann auch wieder die Brauchtumsfeuer entzündet.
Osterfeuer ist Brauchtumsfeuer
Der Osterfeuer Brauch gehört zu den sog. Brauchtumsfeuern, die sowohl von Gemeinden, Vereinen und Verbänden als auch von Privatpersonen nur am Osterwochenende durchgeführt werden dürfen. Brauchtumsfeuer dieser Art fallen nicht unter die Pflanzenabfallverordnung, die sogenannte Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen. Für sie gelten daher die örtlichen Regelungen der Kommunen.
Vorsichtsmaßnahmen
Wichtig ist es, sich die möglichen Gefahren eines Osterfeuers bewusst zu machen. Osterfeuer können bei unsachgemäßer Handhabung zu ernsthaften Gefahren führen. So können beispielsweise hohe Flammen zu einem unkontrollierten Brand führen, der sich schnell ausbreiten kann. Außerdem ist der Rauch von Osterfeuern nicht nur unangenehm, sondern kann insbesondere für Menschen mit Atemwegserkrankungen auch gesundheitliche Probleme bedeuten.
Um die Sicherheit bei Osterfeuern zu gewährleisten, sollten folgende Maßnahmen beachtet werden:
- Ort – Das Osterfeuer sollte an einem geeigneten Ort abgebrannt werden, der ausreichend Abstand zu Gebäuden, Bäumen und anderen brennbaren Materialien bietet. Zu Wäldern sollten mindestens 100 Meter und zu Reetdachhäusern sogar mindestens 200 Meter Abstand gehalten werden. Ebenfalls ein ausreichender Abstand (200-300 m) muss zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien aufgrund möglicher Rauchentwicklung gehalten werden.
- Anzünden – Das Anzünden mit Benzin birgt nicht nur Gefahren, sondern ist auch für die Umwelt schädlich, da Teile des Anzünders in den Boden gelangen können und somit die Gefahr einer Verseuchung des Grundwassers besteht. Alternativ nutzen Sie hierfür getrocknetes Stroh.
- Untergrund – Entzünden Sie Feuer am besten auf einem sandigen oder versiegelten Boden. Die Bodendecke auf Wiesen, Hängen und an Böschungen darf nicht abgebrannt werden! Ist dieses nicht möglich, sollte im Vorwege der Boden ausreichend gewässert werden.
- Trockenheit – Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es vor Ostern eine längere Trockenperiode gab und die Wiesen und Büsche ohnehin besonders trocken sind. Bei akuter Waldbrandgefahr darf ein Feuer nicht angezündet werden.
- Aufsicht – Während des Brennens sollte das Feuer permanent beaufsichtigt werden, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Achtet besonders auf Kinder und alkoholisierte Personen.
- Stroh – Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und stellen somit eine gefährliche Sitzgelegenheit dar.
- Notfall – Für den Notfall sollten Löschmittel wie Wasser oder Sand und Schaufeln in greifbarer Nähe sein.
- Rauch – Wer eine starke Rauchentwicklung vermeiden möchte, sollte nur trockenes und unbehandeltes Holz verwenden.
- Müll – Das Verbrennen von Müll oder anderen Materialien ist untersagt. Verboten sind beispielsweise lackiertes Holz, Pappen und Kartonagen.
- Wildtiere – Damit auch die Sicherheit von Wildtieren gewährleistet ist, sollte das Holz für das Osterfeuer erst am selben Tag aufgeschichtet oder zumindest noch mal umgeschichtet werden, damit Tiere, die sich in den Ästen verstecken, noch rechtzeitig in Sicherheit bringen können.
- Zufahrt – Feuerwehrzufahrten dürfen keinesfalls durch abgestellte PKW oder Partyzelte verstellt werden. Eine freie Durchfahrt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei muss ständig gewährleistet sein. Überprüfen Sie immer wieder einmal die Zufahrten: Im Notfall zählen Sekunden.
- Erste-Hilfe – Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112.
- Verlassen – Verlasst die Feuerstelle erst, wenn sie vollständig abgekühlt ist, falls ihr der Veranstalter oder Verantwortliche seid.
Sind alle Hinweise berücksichtigt, steht einem gemütlichen Abend nichts im Wege. Gerät ein Brauchtumsfeuer dennoch außer Kontrolle, gilt es, schnell die 112 zu rufen. Die Freiwilligen Feuerwehren stehen Ihnen auch an den Ostertagen im Notfall 24 Stunden zur Verfügung.
Im Sinne aller ist der Abbrandplatz entsprechend den Vorgaben der Genehmigungsstelle zu reinigen.
Rechtliches
Ist ein größeres und öffentliches Osterfeuer geplant, so muss im Vorfeld das Ordnungsamt informiert und eine Genehmigung eingeholt werden. Bei kleineren Feuern im eigenen Garten ist das nicht notwendig. Der NOTRUF 112 nimmt keinerlei Anmeldungen dieser Art an oder genehmigt diese. Sollte es durch Dritte zu einem Notruf kommen, wird dieses ggf. einen Einsatz der Feuerwehr nach sich ziehen! Kleinere Lagerfeuer, Feuerkörbe oder auch kleinere Feuerstellen sind ausgenommen.
Quelle: Kreisfeuerwehrverband Segeberg und Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
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